Notariat

Dr. Walter Fallak verfügt über umfassende Erfahrung in notarieller Tätigkeit. Von September 1989 bis November 2007 war Dr. Fallak ständiger Vertreter des Notars Wolfgang Hessenauer. Am 17. Januar 2007 hat der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Dr. Fallak selbst zum Notar bestellt.

Notar

Grundstückskaufverträge
Kaufverträge für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen
Gewerbeimmobilienkaufverträge
Schenkungsverträge
Güterrechtliche Vorgänge in Partnerschaft, Ehe und Familie
Testamente und Erbverträge
Finanzierungsgrundpfandrechte
Gesellschaftsverträge

Häufige Beurkundungen

Die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Notars sind in der GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) vorgeschrieben.

Abrechnung und Gebühren